Abrechnungsmodalitäten
Es gibt folgende Möglichkeiten einer vollständigen Versicherungsdeckung für Ihren Aufenthalt:
- Österreichische Sozialversicherung und österreichische Krankenzusatzversicherung (mit/ohne Selbstbehalt)
- Österreichische Krankenzusatzversicherung mit Sozialversicherungsdeckung (opting out)
- Internationale Krankenversicherung

Da die Versicherungsdeckung und ein ev. Selbstbehalt nur aus Ihrer Polizze ersichtlich ist, bitten wir Sie, dies vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrem zuständigen Versicherungsbetreuer abzuklären. Mit allen österreichischen, privaten Krankenzusatzversicherungen, mit fast allen österreichischen Sozialversicherungen und mehreren internationalen Krankenversicherungen können wir Ihren Aufenthalt direkt abrechnen (Direktverrechnungsverträge).
Bei Versicherungen, mit denen kein Direktverrechnungsvertrag besteht, ergeht die Rechnung an Sie, die Sie nach Bezahlung zur Rückerstattung der Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für Patienten ohne vollständige Versicherungsdeckung können wir attraktive Pauschalangebote z.B. für die Geburt anbieten. Insbesondere möchten wir auf die günstigen Aufenthaltskosten für BVA/VAE Versicherte hinweisen, da von diesen Kassen auch Arzthonorare übernommen werden. Bei einem bestehenden Zweibettzimmervertrag ist die Aufzahlung für Einbettzimmer selbstverständlich möglich.
Sollten Sie keine vollständige Versicherungsdeckung haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Fakturierung gerne für Preisauskünfte zur Verfügung:
Frau Alexandra Borok - Tel.: 01/ 40 111 - 555, E-Mail: verwaltung@goldenes-kreuz.at
Frau Monika Vasicek - Tel.: 01/ 40 111 - 3333, E-Mail: verwaltung@goldenes-kreuz.at
Frau Simone Piringer - Tel.: 01/ 40 111 - 530, E-Mail: verwaltung@goldenes-kreuz.at
Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert.




